Im Weiteren geht aus den Akten verschiedentlich hervor, dass die Beschwerdeführerin über Schwindelbeschwerden bzw. Gleichgewichtsprobleme klagte (vgl. etwa VB 66.103 S. 1, VB 74.21 S. 19, VB 74.6, VB 74.14). Diesbezüglich ersuchte die Suva den behandelnden Arzt am 2. September 2021, die Beschwerdeführerin für eine Schwindelabklärung im Kantonsspital E. anzumelden (vgl. VB 74.9 S. 2). Aktenkundig ist zudem, dass die Beschwerdeführerin sich am 30. August 2021 bei einem – nach eigenen Angaben (erneut [vgl. VB 66.103 S. 1]) wegen Schwindels erfolgten – Sturz verletzte und in der Folge vier Tage stationär behandelt wurde (vgl. VB 74.6, VB 74.14).