So hielten die Ärztinnen der Rehaklinik D. im Bericht vom 30. August 2021 betreffend das am 12. August 2021 durchgeführte Assessment, in welchem die vorgesehenen Leistungstests wegen eines ausgeprägten dysfunktionalen Verhaltens der Beschwerdeführerin vorzeitig hatten abgebrochen werden müssen, fest, es bestünden "Hinweise auf eine relevante psychische -6- Störung" (VB 74.21 S. 3), und empfahlen bezüglich der "psychischen Verfassung" der Beschwerdeführerin eine psychiatrische Abklärung (VB 74.21 S. 4).