4. 4.1. In ihrer Verfügung vom 2. Dezember 2021 stellte die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht auf die Stellungnahmen der RAD-Ärztin Dr. med. C., Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 13. (VB 73) und 20. Oktober 2021 (VB 81) ab. Die RAD-Ärztin ging in ihrer Beurteilung vom 13. Oktober 2021 gestützt auf die sich in den von der Beschwerdegegnerin beigezogenen Akten des zuständigen Unfallversicherers (Suva) findenden medizinischen Berichten von folgenden Diagnosen aus (VB 73 S. 1):