die ihren Gesundheitszustand ungenügend dokumentierten. Um ihren Rentenanspruch zuverlässig beurteilen zu können, seien weitere medizinische Abklärungen erforderlich. 2.2. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin zu Recht verneint hat.