2.3. Mit Verfügung vom 14. Februar 2022 lud die Instruktionsrichterin die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren bei. Diese teilte mit Schreiben vom 1. März 2022 ihren Verzicht auf eine Stellungnahme mit. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: