"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 2.12.2021 sei aufzuheben. 2. Die Angelegenheit sei zwecks Durchführung der erforderlichen Abklärungen und zum neuen Entscheid an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- Zudem stellte sie folgenden prozessualen Antrag: "Es sei ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. Februar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.