1.2. Mit Gesuch vom 14. Mai 2016 meldete sich die Beschwerdeführerin wegen Beschwerden am linken Fuss erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin verneinte mit Verfügung vom 2. März 2017 wiederum einen Anspruch auf berufliche Massnahmen und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 23. November 2018 eine vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 befristete ganze Invalidenrente zu.