5. Zusammenfassend ist der Einspracheentscheid vom 29. April 2022 damit in teilweiser Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist, aufzuheben und die Sache eventualantragsgemäss an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese nach Vornahme der erwähnten notwendigen weiteren Sachverhaltsabklärungen (Einholung eines Gutachtens) neu über den weiteren Leistungsanspruch des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Unfall vom 18. Dezember 2015 entscheide. - 11 - 6. 6.1. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. a ATSG).