Der von der Beschwerdegegnerin mit Vernehmlassung vom 29. August 2022 eingereichten ergänzenden Stellungnahme von Dr. med. D. vom 24. August 2022 ist in dieser Hinsicht zu entnehmen, dass "eine natürliche Unfallkausalität […] aufgrund der Genese einer mangelnden Schlafhygiene und psychophysiologischer Insomnie" nicht bestehe. Es fehle zudem "bei lediglich grenzwertigem Fatigue Score und gar fehlender Tagesmüdigkeit" an einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.