ner Schlafklinik abzuwarten seien (VB 349, S. 3). Mit Beschwerde vom 1. Juni 2022 verurkundete der Beschwerdeführer einen Bericht von Dr. med. P., Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin sowie für Pneumologie, Klinik Q., vom 3. Februar 2022, welchem unter anderem die Diagnosen einer chronischen Ein- und Durchschlafinsomnie sowie einer zirkadianen Rhythmusstörung, die ätiologisch primär schmerzbedingt sei und differentialdiagnostisch eine psychophysiologische Komponente aufweise, zu entnehmen sind (Beschwerdebeilage [BB] 7). Der von der Beschwerdegegnerin mit Vernehmlassung vom 29. August 2022 eingereichten ergänzenden Stellungnahme von Dr. med.