Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als Kachelofenbauer sei wegen der damit verbundenen sehr schweren handbelastenden Arbeiten nicht mehr zumutbar. Künftig sei höchstens mit der Möglichkeit sehr leichter Belastungen der linken Hand im Sinne einer Hilfshand zu rechnen (VB 282, S. 12). Ferner hielt med. pract. C. mit Beurteilung ebenfalls vom 11. Mai 2021 fest, es bestehe eine deutliche Einschränkung der Funktionalität der linken Hand mit aber noch erhaltener Funktion. Es sei daher von einer Integritätseinbusse von 20 % auszugehen (VB 283, S. 1).