der Wahrscheinlichkeit eine namhafte Besserung des "unfallbedingten Gesundheitszustandes" zu erwarten (VB 282, S. 11). Bei dokumentierten offenen Hautfissuren im Rahmen des chronischen Handekzems links sei "dringend" ein dermatologisches Konsil zu empfehlen. Aus unfallchirurgischer Sicht sei die diagnostizierte Lumboischialgie links nicht als direkte oder indirekte Folge des Unfalls vom 18. Dezember 2015 zu werten. Es sei jedoch eine fachneurologische Beurteilung zu empfehlen. Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als Kachelofenbauer sei wegen der damit verbundenen sehr schweren handbelastenden Arbeiten nicht mehr zumutbar.