-3- 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. August 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 2.3. Mit Eingabe vom 20. September 2022 verurkundete der Beschwerdeführer weitere Akten und hielt im Wesentlichen an seinen Anträgen und deren Begründung fest. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht mehr vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: