Der Beschwerdeführer macht demgegenüber zusammengefasst geltend, auf das von der Beschwerdegegnerin eingeholte Gutachten könne nicht abgestellt werden. Bei richtiger Betrachtung bestehe eine invalidenversicherungsrechtlich relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, weshalb er Anspruch auf mindestens eine Viertelsrente habe. Damit ist streitig und nachfolgend zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers betreffend Invalidenrente mit Verfügung vom 27. April 2022 zu Recht abgewiesen hat.