2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. Juli 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 15. Juli 2022 verzichtete. -3- 2.4. Mit Verfügung vom 9. August 2022 bewilligte der Instruktionsrichter dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Erich Züblin, Advokat, Basel, zu dessen unentgeltlichem Vertreter. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: