1. Der 1986 geborene Beschwerdeführer war zuletzt für die C. als Mechaniker tätig, ehe er sich am 24. September 2019 wegen psychischer Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Insbesondere liess sie den Beschwerdeführer durch Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Z., psychiatrisch begutachten.