Hierzu geht aus den medizinischen Akten hervor, dass die behandelnden Ärzte des Sanatoriums I. am 26. Mai 2021 aufgrund einer subakuten Beinparese rechts sowie einer Facialisparese links den Beschwerdeführer zur neurologischen Abklärung ans Triemlispital überwiesen, wobei von einer allzeit möglichen problemlosen Mobilisation berichtet wurde (vgl. VB 121 S. 13 f.). Sodann wurde der Beschwerdeführer gleichentags durch Dr. med. C. untersucht, wobei dieser keine diesbezüglichen Auffälligkeiten beschrieb (vgl. VB 105 S. 9 f.) und der Beschwerdeführer gar angab, er - 11 -