So führte Dr. med. C. aus, es sei aufgefallen, dass der Beschwerdeführer die deutsche Übersetzung der Dolmetscherin gelegentlich korrigiert habe, des Öfteren die Übersetzung nicht abgewartet und spontan geantwortet habe. Es seien keine interaktionellen Probleme während der Untersuchung aufgetreten (vgl. VB 105 S. 9 f.). Folglich ist davon auszugehen, dass durch die Übersetzung des Gesprächs kein massgeblicher Zeitverlust stattgefunden hat und die Untersuchungsdauer von rund sechzig Minuten als angemessen erscheint.