Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, die Fachkliniken hätten ihn kaum über Monate gleichsam ohne wirklichen Grund und ohne Vorliegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt (vgl. Beschwerde S. 28). Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Ärzte einer Klinik, in der Patienten über einen längeren Zeitraum behandelt werden, gar nicht anders können, als schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen festzustellen, da sie andernfalls den erfüllten Behandlungsauftrag in Frage stellen würden.