Im angestammten Beruf sei der Beschwerdeführer von 1987 bis zur Kündigung aus nichtmedizinischen Gründen bis zum 31. Dezember 2020 beschäftigt gewesen (VB 105 S. 12). Frühere psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungen seien aufgrund psychosozialer Belastungsfaktoren (u.a. "Arbeitsplatzassoziiert", Zusammenhang mit Wirtschafts- und Arbeitssphäre, Eheprobleme) erfolgt. Der im Bericht des Kantonsspitals K. vom 13. November 2018 festgehaltene Suizidversuch und die psychische Dekompensation seien überwiegend wahrscheinlich nicht losgelöst von diesen psychosozialen Belastungsfaktoren zu beurteilen (VB 105 S. 13). Bezüglich einer depressiven Erkrankung hielt Dr. med.