Bei der Begutachtung seien weitgehend keine psychopathologischen Befunde im Gespräch festzustellen gewesen. Auch die im Bericht des Sanatoriums I. postulierte schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome sei am 26. Mai 2021 (im Rahmen der Begutachtung) nicht anhand objektiver psychopathologischer Befunde zu bestätigen gewesen. Es handle sich bei den beiden neuen Berichten lediglich um eine andere Beurteilung des gleichen Sachverhalts (VB 133 S. 7 ff.).