kriterien für die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung beim Beschwerdeführer nicht festzustellen gewesen, andererseits spreche auch die Biografie des Beschwerdeführers gegen das Vorhandensein einer Persönlichkeitsstörung oder einer wiederkehrenden Depression. Zudem ging der Gutachter davon aus, die bisher erfolgten psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungen seien aufgrund psychosozialer Belastungsfaktoren erfolgt. Auch der Suizidversuch sei überwiegend wahrscheinlich reaktiv auf ebensolche Belastungsfaktoren zurückzuführen, wobei damals eine Anpassungsstörung nicht gänzlich auszuschliessen gewesen sei.