2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Juli 2022 wurde die B. als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Diese teilte mit Schreiben vom 7. Juli 2022 mit, auf eine Stellungnahme zu verzichten. 2.4. Mit Schreiben vom 17. Februar 2023 ersuchte die Instruktionsrichterin den Beschwerdeführer, innert 10 Tagen mitzuteilen, ob er an der beantragten öffentlichen Verhandlung festhalte. Mit Eingabe vom 2. März 2023 verzichtete der Beschwerdeführer auf die Durchführung einer solchen. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: