4. Subeventualiter: Es sei zur Abklärung des medizinischen Sachverhaltes, namentlich zum Gesundheitszustand des Beschwerdeführers und dessen Verlauf und Veränderung sowie dessen Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit des Beschwerdeführers ein psychiatrisches Gutachten bei einer unabhängigen, fachlich geeigneten Gutachtensperson einzuholen. 5. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.