"I. RECHTSBEGEHREN 1. Es sei die Verfügung vom 27. April 2022 aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen gemäss IVG zu gewähren, mithin eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung. 3. Eventualiter: