Mit Schreiben vom 12. Juli 2021 nahm der Beschwerdeführer zum Gutachten Stellung. Nach Eingang weiterer medizinischer Berichte empfahl der RAD, beim Gutachter eine Stellungnahme zu den Vorbringen des Beschwerdeführers einzuholen. Nach Eingang der ergänzenden Stellungnahme des Gutachters vom 21. März 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. April 2022 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. April 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Juni 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: