Mit elektronischer Eingabe vom 23. Mai 2023 (recte: 2022) erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Versicherungsgericht gegen eine Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 6. April 2022 betreffend Beseitigung des Rechtsvorschlages bezüglich einer Forderung für geschuldete KVG- Kostenbeteiligungen sowie Dossiereröffnungskosten und beantragte die Aufhebung der Verfügung. Zudem stellte er verschiedene weitere Anträge. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: