Der Antrag auf Prämienverbilligung sei von seinem Vater ausgefüllt worden. Dieser habe die Frage nach einer Unterstützung durch die Eltern mit "ja" beantwortet, da er davon ausgegangen sei, eine Zimmermiete sei höher, und er "mit seinem monatlichen Hypothekarzins von Fr. 400.-" nicht mehr verlange könne (Einsprache vom 2. Mai 2022, VB 8; Beschwerde).