Weiter gilt es zu erwähnen, dass Dr. med. E. im Rahmen des pneumologischen Teilgutachtens lediglich festhält, dass "keine körperlich belastenden Arbeiten in Frage kommen dürften" bzw. "Arbeiten in einer ruhigen Umgebung ohne körperliche Belastung" zumutbar seien (s. vorige Erwägung). Gemäss Zumutbarkeitsprofil des interdisziplinären Gutachtens werden dem Beschwerdeführer lediglich leichte wechselbelastende Tätigkeiten zugemutet, wobei das Heben, Stossen, Ziehen und Tragen von Lasten auf maximal fünf Kilogramm limitiert ist (E. 3.2.).