Im interdisziplinären Gutachten wird sodann festgehalten, dass im Rahmen der pneumologischen Begutachtung keine Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt worden sei. Eine "eigentliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit" werde aus pneumologischer Sicht nicht attestiert. Um das gesamte Leistungsniveau des Exploranden verbessern zu können, werde - 11 -