2. 2.1. Am 31. Mai 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte Folgendes: "1. Es sei die Verfügung vom 06.05.2022 aufzuheben. -3- 2. Es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen, mindestens eine Rente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 42 %, zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 28. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: