1.4. Am 23. Mai 2019 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Im Zuge ihrer daraufhin getroffenen Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär (Allgemeine Innere Medizin, Rheumatologie, Neurologie, Psychiatrie sowie Pneumologie) durch die Medizinische Abklärungsstelle (MEDAS) Oberaargau, Langenthal, begutachten. Nach Eingang des am 8. April 2021 erstatteten MEDAS-Gutachtens und Rücksprache mit dem RAD verfügte die Beschwerdegegnerin schliesslich am 6. Mai 2022 – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – die Abweisung des Leistungsbegehrens.