5.1. Aus den Akten geht hervor, dass sich die Beurteilung von Kreisarzt Dr. med. D. vom 17. November 2019 auf die Ergebnisse der neuropsychologischen Abklärungen von November und Dezember 2018, bei welchen schwere neuropsychologische Beeinträchtigungen festgehalten wurden (vgl. VB 53), stützt (VB 163). Die in der Folge eingeholte neuropsychologische Verlaufskontrolle von Oktober und November 2020 (Bericht vom 12. November 2020) ergab indes, dass von einem weitgehend alters- und bildungsentsprechenden kognitiven Profil auszugehen sei. Zudem seien -7-