3.3. Suva-Versicherungsmediziner Dr. med. E., Facharzt für Neurologie, kam in der Folge in seiner Beurteilung vom 4. April 2019 zum Schluss, der Beschwerdeführer habe beim Unfall vom 23. August 2018 neben einer Thoraxverletzung ein leichtes Schädelhirntrauma erlitten. Dieses erkläre angesichts der im Schädel-MRI erkennbaren diskreten, strukturellen Traumafolgen nicht das volle Ausmass der im Dezember 2018 (vgl. VB 53) ermittelten neuropsychologischen Beeinträchtigungen. Diese seien unter der Voraussetzung, dass die neuropsychologischen Testergebnisse valide seien, überwiegend einer depressiven Episode zuzuordnen.