3. Den medizinischen Akten ist im Wesentlichen Folgendes zu entnehmen: 3.1. Am 21. und 28. November 2018 sowie am 12. Dezember 2018 wurde der Beschwerdeführer neuropsychologisch untersucht. Die Neuropsychologen lic. phil. B. und C. führten im Bericht vom 21. Januar 2018 (recte: 2019) aus, im Vordergrund würden schwere Beeinträchtigungen in den Bereichen Aufmerksamkeit, Konzentration sowie exekutiver Funktionen stehen. Die Befunde würden insgesamt für schwere kognitive Beeinträchtigungen sprechen, welche durch eine schwer verlangsamte Informationsverarbeitung im Bereich der Aufmerksamkeitsfunktionen dominiert seien.