3.2. Der Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin als Selbständigerwerbender mit seiner Einzelunternehmung "E. " angemeldet, bis deren Sitz am 1. Dezember 2013 in den Kanton B. verlegt wurde (vgl. VB 18). Gemäss Handelsregister hat die Unternehmung folgenden Zweck: Ausführen und Planen von Architekturarbeiten sowie Generalunternehmung (vgl. www.zefix.ch; zuletzt besucht am 12. September 2022). -7-