die Beitragsverfügungen vom 15. September 2021 erhob der Beschwerdeführer am 15. Oktober 2021 Einsprache, welche die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 17. Dezember 2021 abwies. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 17. Dezember 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. Januar 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: