vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_145/2022 vom 5. August 2022 E. 5.2, 8C_616/2017 vom 14. Dezember 2017 E. 6.2.2 und 8C_209/2017 vom 14. Juli 2017 E. 4.2.2). Dabei zeigte er aufgrund der vom Beschwerdeführer beschriebenen Schmerzcharakteristik und –lokalität sowie der Beschwerdebesserung nach Gabe von Lithium in einem anderen Zusammenhang plausibel und überzeugend auf, dass die vom Beschwerdeführer geklagten Kopfschmerzen diagnostisch nicht einer Trigeminusneuralgie, sondern einem episodischen Clusterkopfschmerz entsprächen.