2.4. Mit Verfügung vom 22. Juni 2022 bewilligte die Instruktionsrichterin dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Alexandra Meichssner, Rechtsanwältin, Frick, zu dessen unentgeltlicher Vertreterin. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: