"1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 20. April 2022 aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine ganze Rente ab 1. Dezember 2017 auszurichten. 2. Eventualiter sei ein gerichtliches Gutachten zur Klärung der Diagnostik betreffend Kopfschmerzen und deren Auswirkungen auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers anzuordnen. -3- 3. Subeventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 20. April 2022 aufzuheben und die IV-Stelle anzuweisen, den rechtserheblichen Sachverhalt abzuklären.