Nachdem der Beschwerdeführer Einwände erhoben und die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD genommen hatte, stellte sie den Gutachtern am 30. Juli 2021 Ergänzungsfragen, welche diese mit zwei Schreiben je vom 23. März 2022 beantworteten. Die Beschwerdegegnerin hielt daraufhin neuerlich Rücksprache mit dem RAD, ehe sie schliesslich mit Verfügung vom 20. April 2022 wie vorbeschieden entschied. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 25. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: