1.2. Die Beschwerdegegnerin holte in der Folge weitere medizinische Unterlagen ein und liess den Beschwerdeführer anschliessend durch die ZVMB GmbH, Bern, polydisziplinär begutachten. Das Gutachten wurde am 12. Mai 2021 erstattet. Gestützt darauf stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 1. Juni 2021 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer Einwände erhoben und die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD genommen hatte, stellte sie den Gutachtern am 30. Juli 2021 Ergänzungsfragen, welche diese mit zwei Schreiben je vom 23. März 2022 beantworteten.