1. 1.1. Der 1966 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Strassenbauer tätig, ehe er sich 10. Juli 2017 wegen diverser Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Schliesslich wies sie das Leistungsbegehren betreffend Invalidenrente gestützt auf ein von der Krankentaggeldversicherung eingeholtes psychiatrisches Gutachten nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Verfügung vom 13. Juli 2018 ab.