Stellungnahme vom 30. August 2021 (VB 141) findet sich keine Stellungnahme der SMAB-Gutachter zur gastroenterologischen Diagnose der SAM-Gutachter (VB 118). Somit bleibt letztlich unklar, ob und gegebenenfalls inwiefern die von den SAM-Gutachtern aus gastroenterologischer Sicht diagnostizierten chronischen abdominellen Beschwerden, welche in einer Verweistätigkeit eine 30%ige Arbeitsunfähigkeit bedingten (VB 52.1 S. 44, VB 61 S. 6), die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in einer angepassten Tätigkeit weitergehend einschränkt als von den Gutachtern der SMAB aufgrund der psychiatrischen und orthopädischen Befunde attestiert.