Weitere Abklärungen seien der einzige Weg, um eine objektive Beurteilung der gesundheitlichen Situation der Beschwerdeführerin zu erhalten (VB 86 S. 6). Sie empfehle deshalb, eine bidisziplinäre psychiatrisch-rheumatologische Begutachtung zu veranlassen (VB 86 S. 6). 3.2. 3.2.1. Die Beschwerdegegnerin erteilte in der Folge der SMAB AG am 30. Juli 2020 den Auftrag, die Beschwerdeführerin in den Fachdisziplinen Psychiatrie und Orthopädie zu begutachten (VB 114). Dabei wurden die Gutachter unter anderem um eine eingehende Diskussion des SAM-Gutachtens gebeten (VB 114 S. 3).