3.1.4. Nachdem die Beschwerdeführerin im Rahmen des Vorbescheidverfahrens auf Mängel des SAM-Gutachtens hingewiesen hatte (VB 78 S. 12), wurde die RAD-Ärztin Dr. med. C., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, um eine Stellungnahme ersucht. Diese kam in ihrem Bericht vom 14. April 2020 zum Schluss, dass "[b]eim aktuellen Stand" die effektiv vorliegende Arbeitsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit vom RAD nicht schlüssig beurteilt werden könne (VB 86 S. 5). Weitere Abklärungen seien der einzige Weg, um eine objektive Beurteilung der gesundheitlichen Situation der Beschwerdeführerin zu erhalten (VB 86 S. 6).