Rheumatologisch bestehe für eine leidensangepasste, körperlich leichte, wechselbelastende Tätigkeit seit März 2017 eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit. Bei vorliegendem Sachverhalt sei gesamthaft in einer leidensangepassten, körperlich leichten, wechselbelastenden, stressarmen Tätigkeit mit regelrechten Arbeitszeiten von einer maximal 40-prozentigen Arbeitsunfähigkeit seit August 2017 auszugehen. Von Mai 2016 bis August 2017 habe gastroenterologisch bedingt eine Arbeitsunfähigkeit von 30 % bestanden (VB 68).