3.1.3. RAD-Ärztin Dr. med. B. hielt in ihrem Bericht vom 18. September 2018 fest, die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sei durch die somatische bzw. rheumatologische und gastroenterologische Problematik begründet. Dementsprechend bestehe rein gastroenterologisch eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 30 % bereits seit Mai 2016. Rheumatologisch bestehe für eine leidensangepasste, körperlich leichte, wechselbelastende Tätigkeit seit März 2017 eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit.