2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 25. April 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 25.04.2022 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen im Sinne der nachfolgenden Ausführungen durchzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."