Auf dessen Empfehlung liess sie die Beschwerdeführerin erneut – nun bidisziplinär (psychiatrisch; orthopädisch) bei der Swiss Medical Assessment and Business-Center AG, St. Gallen (SMAB-Gutachten vom 23. November 2020) – begutachten. Mit Vorbescheid vom 4. Dezember 2020 stellte sie der Beschwerdeführerin daraufhin die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht. Nach Rücksprache mit dem RAD, dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme und erneuter Rücksprache mit dem RAD verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 25. April 2022 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.